Wohnraumvermessung

Wohnraumvermessung – Informationen


Beim Verkauf bzw. bei der Vermietung ist die Flächenangabe im Vertrag maßgeblich, da sich der Kaufpreis bzw. die Miete nach der Größe misst. Wer eine Immobilie kauft, mietet oder vermietet, sollte die Flächenangaben prüfen lassen, denn die Wohnfläche bzw. Gewerbefläche ist oft größer angegeben, als tatsächlich vorhanden.


Die Flächenangaben zu überprüfen, kann sich lohnen. Nach einer repräsentativen Studie sind bei 80 % aller Mietverträge die Wohnfläche bzw. Gewerbefläche größer angegeben. Ist eine Wohnung tatsächlich kleiner als im Mietvertrag, können Betriebskosten neu berechnet werden. Aktuelle Mietzahlungen und die Zahlungen aus den vergangenen Jahren können neu berechnet werden.



Haben Sie eine falsche Flächenangabe im Mietvertrag?


Der Bausachverständige unterstützt mit einer stichfesten Flächenermittlung nach DIN oder Wohnflächenverordnung. Der erfahrene und unabhängige Baugutachter kann mit Präzisionsmessgeräten die tatsächlichen Flächengrößen von Wohn-, Nutz- sowie Verkehrsflächen genau ermitteln.


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Weitere Informationen zu Sachverständigenhilfe:


Das Sachverständigenbüro Steffen Varga bietet seine Hilfe zu den Themen Wohnraumvermessung, Bauwesen, Schimmelpilzschäden sowie holzzerstörende Pilze an.



Tätig als Baugutachter und Schimmelgutachter in:


Erfurt, Arnstadt, Apolda, Nordhausen, Jena, Ilmenau, Gotha, Gera, Eisenach, Suhl, Weimar, Greiz, in ganz Thüringen, Halle (Saale) und Umgebung, Dresden und Umgebung, Chemnitz und Umgebung, Leipzig und Umgebung


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